Hier haben wir die häufigsten Fragen zur Scheidung für dich zusammengestellt.
Die erste Kontaktaufnahme ist selbstverständlich kostenlos.
Die endgültigen Kosten werden erst am Ende des Verfahrens durch das Gericht festgelegt. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung können wir schon zu Beginn eine genaue Kosteneinschätzung abgeben. Die Kosten einer Scheidung sind einkommensabhängig. Sie sind auch davon abhängig, wie viele Rentenansprüche im Versorgungsausgleich zu teilen sind oder, ob dieser vielleicht unterbleibt. Für genauere Angaben kontaktiere uns ganz unverbindlich und kostenlos.
Die Dauer des Scheidungsverfahrens hängt von mehreren Faktoren ab. Daher ist eine pauschale Aussage, die auf alle Fälle zutrifft nicht seriös möglich. Die Dauer ist schlichtweg von Fall zu Fall unterschiedlich. Sobald wir deinen Sachverhalt kennen, können wir auch hier eine ziemlich genaue Prognose treffen. Wir garantieren dir aber in jedem Fall eine schnellstmögliche Bearbeitung in unserem Hause. Mit einigen uns bekannten Kniffen lässt sich das ein oder andere Verfahren beschleunigen. Selbstverständlich profitierst du auch hier von unserer langjährigen Erfahrung im Familienrecht.
Kostentransparenz ist für uns besonders wichtig. Wir sprechen mit dir von Beginn an ganz offen über die anfallenden Kosten. Daher hast du bei uns keine versteckten Kosten zu befürchten.
Du hörst werktags (Montag bis Freitag) innerhalb von 24 Stunden nach Auftragseingang von uns. Sollten Angaben fehlen oder unvollständig sein, so klären wir das ganz unkompliziert mit dir persönlich. Sobald wir alle erforderlichen Unterlagen haben, macht sich unser Team aus Scheidungshelfern sofort an die Arbeit. In der Regel ist dein Scheidungsantrag innerhalb von 24 h fertig und kann von dir freigegeben werden.
Nein, gar nicht. Wir bieten dir die Bearbeitung und Abwicklung so bequem wie möglich an. Du hast keine Zeit für einen Termin in unserer Kanzlei, kein Problem! Wir können alles online, per E-Mail und telefonisch klären. Gerne auch per Videotelefonie. So behälst du die Kontrolle über deine Zeit. Dabei reduzieren wir deinen Aufwand auf ein absolutes Minimum. Selbstverständlich musst du den gerichtlichen Scheidungstermin mit uns gemeinsam wahrnehmen, dieser Termin dauert aber aufgrund unserer Vorarbeit nur wenige Minuten (in der Regel 10 Minuten).
Außerhalb des Scheidungshelfers erreichst du uns telefonisch (02242/9331070), per E-Mail (info@dein-scheidungshelfer.de), per Fax (02242/9331088) oder in einem persönlichen Gespräch vor Ort in unseren Kanzleiräumen in der Frankfurter Straße 85 in 53773 Hennef.
Selbstverständlich! Wir verfügen über die modernsten technischen Geräte und können so mit dir eine Videotelefonie auf den gängigsten Plattformen durchführen.
Du hast den Vorteil, dass die sonst sehr zeitaufwändige Auseinandersetzung auf einen minimalen Aufwand für dich reduziert wird. Du musst lediglich die Online-Fragen und etwaige Rückfragen beantworten. Das dauert nur wenige Minuten. Um den Rest kümmert sich unser erfahrenes Expertenteam, das auf eine Vielzahl von erfolgreich bearbeiteten Scheidungen verweisen kann. Als deine regionale Anwaltskanzlei sind wir für dich aber nicht nur online, sondern natürlich auch vor Ort persönlich erreichbar. Wir kennen die Rechtsprechung der Gerichte vor Ort. Über alle Schritte und den jeweiligen Sachstand der Abwicklung wirst du von uns regelmäßig informiert.
Nein! Auch hier nehmen wir dir die Arbeit und den Stress ab. Wir erledigen den Schriftverkehr mit dem Gericht. Natürlich triffst du dabei die Entscheidungen. Unser Vorgehen ist immer mit dir abgesprochen. Selbstverständlich zeigen wir dir dabei sämtliche Möglichkeiten auf, es sei denn, du wünschst dies nicht.
Ja! Hinter der „Scheidung mit nur einem Anwalt“ steckt folgende Idee: Ein Ehepartner beauftragt den Scheidungshelfer, der den Scheidungsantrag stellt. Im Scheidungstermin selbst erklärt dann der andere Ehepartner die Zustimmung zur Ehescheidung. Dafür muss der andere Ehepartner nicht anwaltlich vertreten sein. Die Kosten des Scheidungsverfahrens können dann auf freiwilliger Basis zwischen den Eheleuten geteilt werden. Die Gerichtskosten werden grundsätzlich jeweils hälftig getragen. Dies wird gerne so gehandhabt, da die Ehepartner im Falle des Einvernehmens so Kosten sparen können und „nur einen Anwalt“ zahlen. Beiden Eheleuten sollte dabei aber klar sein, dass der beauftragte Anwalt nur für den beauftragenden Ehepartner tätig wird. Anwälte dürfen aufgrund ihrer Berufsordnung niemals beide Ehepartner vertreten und beraten, da sie ansonsten einer Interessenkollision unterliegen.
Wir sind ein Anwaltsteam mit langjähriger Erfahrung, mit der Spezialisierung des Fachanwalts im Familienrecht und mit regionaler Anbindung.
Wir sind als Anwaltskanzlei bereits seit über 60 Jahren in der Region für dich da. Daher hast du bei uns jederzeit die Möglichkeit, einen Ansprechpartner persönlich zu erreichen. Als regionaler Ansprechpartner vor Ort sind wir mit den Gerichten und Anwaltskollegen der Region im Austausch. Gleichzeitig bieten wir dir modernsten und höchsten digitalen Standard zur schnellen Online-Scheidung an. Wir sind regional und gleichzeitig online mit minimalem Zeitaufwand für dich da!
Deine Daten sind bei uns sicher. Wir unterliegen der anwaltlichen Schweigepflicht und dem geltenden Datenschutzrecht. Näheres findest du unter "Datenschutz".
Du kannst den Scheidungsantrag ca. neun Monate nach der Trennung stellen. Das Trennungsjahr muss zum Zeitpunkt des Scheidungstermins abgelaufen sein.