Leider hält nicht immer alles für die Ewigkeit ...
Hier erfährst du in nur wenigen Schritten, was du über eine Scheidung wissen musst.
Auch wenn ihr weniger als 1 Jahr getrennt seid, kann der Scheidungsantrag bereits gestellt werden.
Auch ohne bereits durchgeführte Trennung kann ein Scheidungsantrag vorbereitet werden.
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Eine Trennung setzt voraus, dass zwischen dir und deinem Ehepartner keine häusliche Gemeinschaft besteht. Das bedeutet aber nicht zwangsläufig, dass ihr getrennt wohnen müsst. Auch in der gemeinsamen Wohnung ist eine innerhäusliche Trennung möglich. Wichtig ist, dass die Trennung klar zu erkennen sein muss.
Um eine einvernehmliche Scheidung durchzuführen, müsst ihr mindestens ein Jahr getrennt sein. Bei einer streitigen Trennung kann dies bis zu drei Jahren dauern.
Eine Trennung ist so individuell wie ihr selbst. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung kennen wir Möglichkeiten eine Scheidung abhängig von den Lebensumständen schnell und unkompliziert durchzuführen. Daher bieten wir ein unverbindliches Erstgespräch, um deine speziellen Fragen rund um die Trennung zu klären.
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Was in Bezug auf die Kinder im Rahmen des Scheidungsprozess geklärt werden soll, legt ihr fest. Hierzu können Dinge wie Unterhalt, Umgang, Sorgerecht etc. zählen.
Der Lebensmittelpunkt eurer Kinder entscheidet, bei welchem Gericht der Scheidungsantrag eingereicht werden muss.
Als erfahrene Familienanwälte unterstützen wir dich gern bei Themen wie Kindesunterhalt, Umgang, Sorgerecht etc. Im Rahmen eines unverbindlichen Erstgesprächs beantworten wir gerne deine Fragen.
Das Gericht erkennt notariell beurkundete Vereinbarungen an.
Die Rentenansprüche werden vom Gericht berechnet.
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Einfach gesagt geht es beim Versorgungsausgleich um eine faire Aufteilung der jeweils eingezahlten Rente auf beide Ehepartner.
Ihr könnt entscheiden, ob ihr die Rentenansprüche selber, oder nur Teile davon vor Gericht klären wollt. Wichtig ist, dass diese Vereinbarung von einem Notar beurkundet ist.
Bei Vereinbarungen über die Rentenansprüche sind sehr individuelle Ansätze möglich. Unsere längjährige Erfahrung als Fachanwälte für Familienrecht hat gezeigt, dass sich für jede Situation eine optimale Lösung finden lässt.
Die Kosten für eine Scheidung setzen sich aus den Gerichtskosten,
Anwaltskosten und eventuell Notarkosten zusammen.
Die Höhe der Kosten hängt davon ab, was vor Gericht geklärt werden soll.
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Wir berechnen bei einer Scheidung nur die Mindestgebühre nach den gesetzlichen Vorgaben (siehe Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Diese Gebühr wird mit einer öffentlich zugänglichen Tabelle anhand von Verfahrenswerten ermittelt.
Der Verfahrenswert (auch Streitwert genannt) ist, neben euren Netto-Gehältern, davon abhängig, was vor Gericht behandelt werden soll. Alles, was im Scheidungsprozess zu verhandeln ist, wie Vermögen, Unterhalt, Sorgerecht etc., erhöht diesen Verfahrenswert.
Ausgangslage:
Der Verfahrenswert liegt hier bei 14.400 EUR.
Folgende Kosten kommen auf euch zu (Stand 05/2022):
Die Scheidung würde euch also 2.808 EUR kosten.
Gerne können wir dir eine kostenfreie Einschätzung der zu erwartenden Scheidungskosten geben.
Die Dauer einer Scheidung ist stark vom zu verhandelnden Umfang und der Auslastung der Gerichte abhängig. In der Regel (sofern einvernehmlich) sind es 1 bis 6 Monate.
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Im Prinzip ist der Ablauf wie folgt:
Die Dauer der Scheidung hängt vom Umfang ab, der vor Gericht zu verhandeln ist. Seid ihr euch in allen Dingen einig, kann dies die Scheidungsdauer bis auf einen Monat verkürzen.
Natürlich wirkt sich auch die zügige Abarbeitung der einzelnen Schritte positiv auf die Dauer der Scheidung aus.
Mindestens folgende Dokumente werden benötigt:
Viele Faktoren, die sich auf die Dauer der Scheidung auswirken, lassen sich beeinflussen. Wir unterstützen dich gerne dabei, zügig durch die Scheidung zu kommen.
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Wir sind ein Team aus hochqualifizierten Fachanwälten mit langjähriger Erfahrung.
Unser Ziel ist es zügig zu einer möglichst einvernehmlichen Lösung zu kommen und diese schnell und kostengünstig umzusetzen.
Neben einer fachübergreifenden Beratung und schneller Terminvergabe, bieten wir auch Telefon- und Videoberatungen an. Wir berechnen dir dabei lediglich die nach gesetzlichen Vorgaben festgelegten Mindestgebühren (siehe RVG).